Baumfällung mit Verantwortung
Früher oder später kommt jeder Baumbesitzer mit dem Thema Baumfällung in Berührung, was oft viele fragen aufwirft. Dabei ist es von großer Bedeutung die Baumschutzverordnung und die entsprechenden Baumschutzsatzungen in den Städten und Gemeinden zu beachten, um geschütze Bäume vor willkürlicher Entnahme aus dem Bestand zu schützen.
Rechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit einer Baumfällung kann viele Gründe haben, wie die Realisierung von Bauvorhaben, unzumutbare Nutzung eines Grundstücks oder Sicherheitsbedenken. Baumbesitzer im Saarland haben im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung zu treffen, um Schäden an Dritten oder Sachwerten zu verhindern.
Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Beratungstermin vor Ort zur Verfügung.


Zeitfenster
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in Deutschland zwischen dem 1.Oktober und dem 28.Februar gefällt werden, um den natürlichen Lebensraum für Tiere zu erhalten. Dies betrifft auch radikale Heckenschnitte, Gebüschen und anderen Gehölzen.